Allgemeine Vermittlungsbedingungen
von Kuba Hostel Casa

(Stand: Januar 2019)

Das Internet-Portal Kuba Hostel Casa ist ein Angebot von Web-Krick.

Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen Kuba Hostel Casa und dem Kunden.

 

 

§ 1: Allgemein

(1) Kuba Hostel Casa ist lediglich Vermittler von fremden Leistungen.
Vermittelt wird der Abschluss eines Vertrages über die Anmietung einer vom Kunden ausgewählten Ferienunterkunft zwischen deren Eigentümer/Vermieter und dem Kunden, sowie über die Erbringung  sonstiger touristischer Dienstleistungen mit deren Anbietern.
(2) Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kuba Hostel Casa und dem Kunden finden die Regelungen der entgeltlichen Geschäftsbesorgung (§§ 675,631 ff BGB) Anwendung, soweit nicht in diesen allgemeinen Vermittlungsbedingungen etwas anderes bestimmt ist.


§ 2: Zustandekommen des Vermittlungsvertrages

(1) Mit dem Ausfüllen und Abschicken des Buchungsanfrageformulars auf dem Internet-Portal www.Kuba-Hostel-Casa.com, bzw. dem Eingang einer telefonischen Anfrage oder einer Anfrage in Textform bei Kuba Hostel Casa beauftragt der Kunde Kuba Hostel Casa mit der Vermittlung einer Ferienunterkunft bzw. einer sonstigen touristischen Leistung. An diesen Vermittlungsauftrag in Form eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages ist der Kunde sieben Tage gebunden.
(2) Mit dem Absenden der Buchungsanfrage bestätigt der Kunde, die Allgemeinen Vermittlungsbedingungen und die Datenschutzerklärung von Kuba Hostel Casa zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein.
(3) Es besteht kein Widerrufsrecht für den Vermittlungsvertrag von Kuba Hostel Casa.


§ 3: Pflichten von Kuba Hostel Casa aus dem Vermittlungsvertrag

(1) Die vertragliche Verpflichtung von Kuba Hostel Casa beschränkt sich auf die Vermittlung der angebotenen Ferienunterkünfte bzw. sonstigen touristischen Leistungen, soweit diese zur Verfügung stehen.
(2) Kuba Hostel Casa prüft die gewünschte Leistung beim Eigentümer/Vermieter der Ferienunterkunft bzw. Anbieter sonstiger touristischer Leistungen und übernimmt für den Eigentümer/Vermieter bzw. Anbieter die Abwicklung der Buchung und Übersendung der Buchungsbestätigung, soweit der Kunde diese nicht unmittelbar vom Eigentümer/Vermieter bzw. Anbieter erhält oder mit diesem anderes vereinbart hat.

(3) Kuba Hostel Casa empfiehlt dem Kunden in jedem Fall den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Eine solche Versicherung ist nicht in den angegebenen (Miet-) Preisen enthalten.
(4) Kuba Hostel Casa ist berechtigt und verpflichtet, die vom Kunden mitgeteilten persönlichen Daten an den Eigentümer/Vermieter der Ferienunterkunft bzw. Anbieter touristischer Leistungen weiterzugeben, soweit dies für die Abwicklung des vermittelten Vertrages erforderlich ist.
(5) Die Hinweise von Kuba Hostel Casa zu Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige. Kunden die nicht deutsche Staatsangehörige sind, wenden sich zur Klärung diesbezüglicher Fragen bitte an das zuständige Konsulat.


§ 4 Pflichten des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag

(1) Der Kunde ist verpflichtet,
(a) Kuba Hostel Casa wahrheitsgemäß und vollständig über alle buchungserheblichen Umstände, seine Wünsche bezüglich der Ferienunterkunft und sonstiger touristischer Leistungen zu informieren
(b) jede Änderung seiner Anschrift unverzüglich an Kuba Hostel Casa mitzuteilen.

(2) Der Kunde steht für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten aller von ihm angemeldeten Bewohner der Ferienunterkunft und angemeldeten Teilnehmer an sonstigen touristischen Leistungen ein.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm von Kuba Hostel Casa oder dem Vertragspartner zugesandte Buchungsbestätigung sofort und sorgfältig zu prüfen und Unrichtigkeiten unverzüglich mitzuteilen.
(4) Mängel an der Vermittlungsleistung von Kuba Hostel Casa hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und Kuba Hostel Casa Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Im Falle einer schuldhaften Unterlassung dieser Anzeige entfallen jegliche Ansprüche des Kunden wegen Schlechterfüllung des Vermittlungsvertrages.


§ 5: Haftung von Kuba Hostel Casa

(1) Kuba Hostel Casa haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter oder bei einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von Kuba Hostel Casa als Vermittler, im Falle von Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf eine Summe, die dem Preis der vom Kunden gebuchten Leistung entspricht.
(3) Eine Haftung für Angebote und Leistungen Dritter wird von Kuba Hostel Casa nicht übernommen. Kuba Hostel Casa erhält die in den Objektbeschreibungen des Internet-Portals enthaltenen Detailinformationen von den Eigentümern/Vermietern der Ferienunterkünfte bzw. Anbietern sonstiger touristischer Leistungen und hat keine Möglichkeit, diese auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen. Kuba Hostel Casa gibt daher keine Zusicherung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen ab.
(4) Kuba Hostel Casa haftet nicht für die Verfügbarkeit und Mangelfreiheit der vom Kunden ausgewählten Ferienunterkunft sowie für die Erfüllung von Sonderwünschen, die der Kunde bei der Buchungsanfrage angegeben hat und ebenfalls nicht für Verfügbarkeit und Mangelfreiheit der vom Kunden ausgewählten sonstigen touristischen Leistungen.


§ 6 Verjährung von Ansprüchen aus dem Vermittlervertrag

(1) Alle Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren mit einer Frist von einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlungen.


§ 7 Zahlungen des Kunden

(1) Die sich aus der Buchungsbestätigung ergebende Anzahlung (Vermittlungsgebühr) ist vom Kunden innerhalb von 7 Werktagen an Kuba Hostel Casa als Vertreter des Eigentümers/Vermieters auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Anzahlung sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu überweisen.
(2) Der Restbetrag des Mietpreises ist (sofern in der Buchungsbestätigung nicht anders vermerkt) vor Ort am Anreisetag beim Vermieter in bar zu bezahlen.
(3) Kann Kuba Hostel Casa bis zum 8. Werktag nach Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer von Kuba Hostel Casa gesetzten Nachfrist die Anzahlung nicht geleistet, so ist Kuba Hostel Casa berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und dies wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt.


§ 8 Buchungsänderung durch den Kunden

(1) Für jeden Fall der Änderung der Buchung (z.B. Umbuchung, Namensänderung o.ä.) erhält Kuba Hostel Casa vom Kunden eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 € pro angemeldetem Mieter bzw. Teilnehmer.


§ 9 Preis- und Leistungsänderungen, Mängelanzeigen

(1) Kuba Hostel Casa hat keinen Einfluss auf Preis- oder Leistungsänderungen der vermittelten Ferienunterkunft bzw. sonstigen touristischen Leistungen.
(2) Ausschließlicher Ansprechpartner des Kunden für die Geltendmachung von Mängelanzeigen und hieraus resultierenden Ansprüchen ist der Eigentümer/Vermieter der Ferienunterkunft bzw. der Anbieter der sonstigen touristischen Leistung. Die Verpflichtung von Kuba Hostel Casa beschränkt sich auf die Mitteilung des Namens und der Anschrift des Eigentümers/Vermieters bzw. Vertragspartners.


§ 12 Weitere Bestimmungen

(1) Zwischen Kuba Hostel Casa und dem Kunden wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages und der Allgemeinen Vermittlungsbedingungen von Kuba Hostel Casa hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.Sollten Teile unwirksam sein oder werden, so verpflichten sich die Parteien, diesbezüglich eine rechtswirksame Neuregelung zu treffen, die wirtschaftlich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben.